Baubeschreibung "Mein Familienhaus"
1. Vorentwurf
Nach Absprache mit dem Bauherrn, wird falls erforderlich, eine Planungsskizze für Ihr Massivhaus erstellt.
2. Planung und Bauantragstellung
Die zur Erteilung der Baugenehmigung erforderlichen Zeichnungen (M: 1:1000) und Berechnungen werden für den Grundbungalow zur Verfügung gestellt.
Die Kosten für die Zeichnung und Statik ( für Grundbungalow) sind im Pauschalpreis enthalten.
Der zu erstellende Bauantrag an die zuständige Bauaufsicht sowie Änderungen an der Ausführung und Statik des Grundbungalows sind durch den Bauherren zu tragen.
Alle in der Bauzeichnung und in der Allgemeinen Baubeschreibung enthaltenen Massen und Maße sind ca. Werte.
Bei Abweichung zwischen Bauplänen und der Baubeschreibung, bei Abweichungen in den Maßangaben sind die Ausführungspläne maßgebend.
Der Bauherr hat vor Erstellung des Bauantrages die Höhe der Oberkante Fertigfußboden des Erdgeschosses anzugeben soweit nichts anderes vereinbart.
Die Kosten für Baugenehmigung/Prüfung der Statik, Bodengutachten und die Erschließung trägt der Bauherr.
Die Ausführungsplanung und die Statik für die Standardausführung werden für den Bauantrag zur Verfügung gestellt.
3. Baubetreuung und Objektüberwachung
Die Bauleitung wird von erfahrenen Fachingenieuren durchgeführt. Dem Bauleiter obliegt die Baubetreuung und Überwachung, er ist während der Bau- und Gewährleistungszeit Ansprechpartner der Bauherrn.
Der Bauherr schließt eine Bauleistungsversicherung, eine Feuerversicherung bzw. Bauherrenhaftpflichtversicherung für das Bauvorhaben ab. Diese ist dem AN bei Baubeginn in Kopie zu überreichen.
4. Baustelleneinrichtung
Das Einrichten ist im Gesamtpreis enthalten. Die Einmessung des Objekts erfolgt zu Lasten des Bauherrn über ein Vermessungsbüro oder durch die Firma RBW-Bau GmbH, sofern alle Grenzsteine vorhanden sind. Die Kosten für Bauwasser und Baustrom sind durch den Bauherrn zu tragen.
5. Standardleistungen
- 5 Jahre Gewährleistung für Dächer
- 5 Jahre Gewährleistung nach BGB
- 12 Monate Festpreisgarantie
- Blower-Door-Test
- Bauzeitgarantie
- Qualitätsgarantie
- Bauzeichnungen/ Statik Grundbungalow
- Wärmeschutznachweise EnV 2009
- Bauüberwachung, Durchführung von Zwischen- und Endabnahmen
- Optional: Barrierefreies Wohnen nach DIN 18030 (Vgl. Punkt 23: Ergänzungsmöglichkeiten)
6. Allgemeine Baubeschreibung
Das Wohnhaus wird inkl. Bodenplatte und Erdarbeiten erstellt.
7. Erdarbeiten
Die Erdarbeiten sind lt. der nachstehenden Beschreibung im Gesamtpreis enthalten.
Bei unterkellerten Häusern:
Abschieben und seitliches Lagern des Mutterbodens bis zu 30cm Tiefe.
Bodenaushub der Baugrube und seitliche Lagerung in ummittelbarer Nähe.
Falls dies nicht möglich ist oder der Aushub keine spätere Verwendung findet, ist es Sache des Bauherrn für die Abfuhr zu sorgen. Es wird versucht den Mutterboden getrennt vom sonstigen Aushub zu lagern, wenn dieses in unmittelbarer Nähe der Baugrube möglich ist.
Bei nicht unterkellerten Häusern:
Abschieben und seitliches Lagern des Mutterbodens bis zu 30cm Tiefe.
Es wird eine lagenweise verdichtete Frostschutzschicht (güteüberwacht) bis 40cm eingebracht oder ein Streifenfundament bis 80 cm tief unbewehrt. Die Ausführung erfolgt nach DIN.
Bei Schichtwassergefahr, Bodenklasse über 3 (DIN 18300) bei zulässiger Bodenpressung von 150KN, bei höheren, tieferen oder nicht waagerechtem Gelände können die Kosten für die tatsächlich notwendige Gründung des Bauvorhabens erst bei Baubeginn ermittelt werden. Vor Ort muss seitens der Bauleitung mit dem Bauherrn abgestimmt werden, ob ggf. der Einbau von Drainplatten erforderlich ist. Die eventl. Mehrkosten trägt der Bauherr.
Die Verfüllung der Baugrube bei unterkellerten Häusern erfolgt gemäß dem Ablaufplan durch die Fa. RBW-Bau GmbH, das gilt auch bei nichtunterkellerten Häusern.
Eventuelle Kosten für Grundwasserabsenkung, Wasserhaltung, Ring- oder Flächendränagen, Klär- und Versiegelungsanlagen, Hebeanlagen etc. sind nicht Vertragsbestandteil. Bei Bedarf wird dies über ein Zusatzangebot vereinbart.
8. Gründung / Bodenplatte
Die Bodenplatte wird gemäß Zeichnung/Statik ausgeführt. Sie ist mit einer Schweißbahn abgeklebt und dient gleichzeitig der Feuchtigkeitssperre. Frostschürzen/Fundamente werden bei statischer Erfordernis gemäß Schnittzeichnungen ausgeführt.
9. Bausystem
Die Außenwände werden in Porenbeton 30er Mauerwerk erstellt. Tragende Innenwände im Erd- und Obergeschoss werden ebenfalls in Porenbeton erstellt.
Die nichttragenden Innenwände werden als Porenbetonwände erstellt.
Nach Wahl des Bauherren können die Außenwände bzw. tragenden Innenwände auch in Poroton- / Hochlochziegelmauerwerk ausgeführt werden.
Haustrennwände bei Doppelhäusern werden als zweischalige schalldämmende Wand mit innenliegender Dämmung ausgeführt.
10. Gebäudedecken
Eingebaut werden Betonfertigteildecken oder Halbfertigteildecken.
Bungalows erhalten eine Binderdecke mit Untersicht aus Gipskartonplatten.
11. Putz
Außenputz als mineralischer Außenputz mit 3mm Scheibenoberputz (weiß) sowie umlaufender Sockelputz in Zementputz, ausgerieben und geglättet.
Innenputz als Gipsputz oder Kalk-Zement-Putz.
Gipskartonwände und Decken werden malerfertig verspachtelt.
12. Balkone
Balkone werden als Stahlbetonfertigteile mit Fliesenbelag gemäß Zeichnung realisiert.
13. Estrich
Schwimmender Zementestrich in bewohnten Räumen mit Wärme-/Schalldämmung nach Energieeinsparverordnung.
14. Dachkonstruktion / Dacheindeckung
Dachkonstruktion besteht aus KVH-NSI vollausbaufähig 8/12 Sparren.
Dachüberstände und Dachkastenausbildung nach Zeichnung aus imprägnierter Nut- und Federschalung incl. Imprägnierlasur im Farbton weiß.
Dacheindeckung aus BRAAS-Betondachsteinen Klassik Rot oder gleichwertigem Fabrikat.
Dachentwässerung und Fallrohre aus Titan-Zink.
Bei Bungalows ist die Dachspitze nicht nutzbar.
Gaubenkonstruktionen werden gemäß Zeichnung in massiver Bauweise oder in hochwärmedämmender Holzrahmenbauweise mit Wärmedämmsystem ausgeführt.
15. Treppen
Stahl-Holztreppe entsprechend Zeichnung, buchenholzfurnierte Stufen mit Handlauf bzw. Holzgeländer. Nicht bei Bungalow.
16. Dämmung
Decken und Dachschrägen im Dachgeschoss werden mit Wärmedämmung und Gipskartonverkleidung nach Energieeinsparverordnung versehen.
Bei Bungalows erfolgt die Dämmung und Verkleidung in der Deckenebene.
17. Fenster und Fenstertüren
Kunststoff weiß mit Dreh-Kippbeschlägen und 3-fach Wärmeschutzverglasung ISO 0,7 UG EN 673.
Zweiflügelige Fenster erhalten mindestens eine Dreh-Kipp-Vorrichtung.
Soweit technisch möglich erhalten alle Fenster und Fenstertüren Rollläden aus PVC in der Farbe weiß.
Die Haustür besteht aus Kunststoff in der Farbe Weiß mit glasteilenden Sprossen gemäß Zeichnung und Ornamentverglasung.
18. Fensterbänke
Innenfensterbänke aus Werzalit, abweichend hiervon im Bad gefliest.
Außenfensterbänke in Aluminium bzw. im Terrassenbereich eine steinerne Außensohlbank.
19. Geländer
Geländer an Balkonen bzw. an Balkonfenstern werden aus verzinktem Stahl entsprechend Zeichnung hergestellt.
20. Dachflächenfenster
Dachflächenfenster gemäß Zeichnung mit einer Glasflächengröße von 740/1180mm.
Nicht bei Bungalow.
21. Heizungsanlage
Buderus Brennwerttherme mit Warmwasserspeicher 150 Liter, witterungsgeführter Regelung, Luft-Abgasanlage über Dach, Verlegung Gasleitung vom Gasanschluss bis zum Gasgerät, Einbau fertig lackierter Heizkörper
22. Sanitärausstattung
- Bad mit Badewanne/Duschwanne: entsprechend der zeichnerischen Darstellung.
- Eingeflieste Badewanne mit verchromter Wannenfüll- und Brausebatterie bzw. eingeflieste Duschwanne mit verchromter Duschbatterie.
- Waschtisch ca. 60cm breit mit Einhebelmischbatterie, ein wandhängendes WC.
- Alle Sanitärobjekte in weiß.
- WC/Gäste-WC: wandhängendes WC, weiß, Waschbecken mit Einhebelmischbatterie, ca. 35cm breit.
- Küche: Anschlüsse für Frisch- und Abwasser, 5-Liter Untertischboiler.
- Waschmaschinenanschluss mit Siphon gemäß Zeichnung im Hauswirtschaftsraum, Bad oder Küche.
- Nichtausgebautes Dachgeschoss: Anschlussleitungen für Wasser, Abwasser und Heizung sind im DG vorhanden und für den Ausbau vorbereitet (außer Spitzböden und Dachgeschosse von Bungalows).
23. Elektrische Anlage
- Hauseingang: ein Wandauslass für Beleuchtung
- Ein Deckenauslass bzw. zwei Deckenauslässe bei Reihen- oder Doppelhäusern
- Flur EG/OG/DG: je eine Steckdose und je ein Deckenauslass
- Diele: eine Steckdose, zwei Deckenauslässe
- Gäste WC/WC: eine Steckdose, ein Wandauslass, ein Deckenauslass
- HAR/HWR: eine Doppelsteckdose, ein Deckenauslass
- Abstellraum: eine Doppelsteckdose, ein Deckenauslass
- Küche: Anschlussdosen für Elektroherd, Geschirrspülmaschine, Dunstabzugshaube, Kühlschrank und Untertischboiler, sowie vier Steckdosen, davon drei über der Arbeitsplatte, ein Deckenauslass
- Wohnzimmer: sieben Steckdosen, zwei Deckenauslässe
- Esszimmer: drei Steckdosen, ein Deckenauslass
- Schlafzimmer: drei Steckdosen, ein Deckenauslass
- Kinderzimmer: drei Steckdosen, ein Deckenauslass
- Bad: zwei Steckdosen, ein Wandauslass, ein Deckenauslass
- Terrasse: eine Steckdose, ein Wandauslass
- Balkon: ein Wandauslass für Beleuchtung
- Telefonanschluß: im Wohnzimmer
- Antennenanschluss: im Wohnzimmer und Schlafzimmer
- Klingelanlage: bestehend aus Drücker und Summer
- Nichtausgebautes Dachgeschoss: Anschlussleitungen für Strom sind im DG vorhanden und für den Ausbau vorbereitet (außer Spitzböden und Dachgeschosse von Bungalows
24. Innentüren
Innentüren in Dekorfolie Buche, Ahorn-Natur, Eiche-Weiß-Struktur oder Weiß nach Wahl. Drückergarnituren in Messingfarben oder eloxiert.
25. Fliesenarbeiten
- Bad: Fliesen zum Materialpreis von 20,- EUR pro m² incl. Mehrwertsteuer gem. Muster, türhoch; Fußboden mit Fliesen zum gleichen Materialpreis. Dachschrägen werden nicht gefliest.
- WC/Gäste-WC: Fliesen zum Materialpreis von 15,- EUR pro m² incl. Mehrwertsteuer gem. Muster, türhoch; Fußboden mit Fliesen zum gleichen Materialpreis.
- Diele: Bodenfliesen zum Materialpreis von 20,- EUR pro m² incl. Mehrwertsteuer.
- Küche: Bodenfliesen zum Materialpreis von 20,- EUR pro m² incl. Mehrwertsteuer; Fliesenspiegel im Bereich der Arbeitsplatte ca. 60cm hoch, Fliesen zum Materialpreis von 20,- EUR pro m² inkl. Mehrwertsteuer.
26. Maler- und Bodenbelagsarbeiten
Maler- und Bodenbelagsarbeiten sind Eigenleistung des Bauherren.
27. Bodeneinschubtreppe
Bei Reihen- und Doppelhäusern sowie bei Häusern mit ausgebautem Dachgeschoss wird eine wärmegedämmte Bodeneinschubtreppe mit einem Rohbaulukenmaß von 60/120 cm eingebaut.
Nicht bei Bungalow.
28. Ergänzungsmöglichkeiten
- Kellergeschoss: Wir bauen Ihren Keller auf Wunsch als
- Rohbaukeller (nur tragende Bauteile ohne Erdarbeiten, ohne Außenisolierung und Innenausbau
- Ausbaukeller (außen fertig und innen zum selber ausbauen)
- und natürlich als schlüsselfertigen Keller, incl. einer detaillierten Mehrkostenaufstellung.
- Fußbodenheizung: Auf Wunsch im Erdgeschoss bzw. im gesamten Haus (außer Kellergeschoss).
Die Gesamtaufbauhöhe des Fußbodens erhöht sich dadurch auf ca. 120mm.
- Sprossenfenster: Auf Wunsch erhalten die Fenster innenliegende Sprossen entsprechend der Zeichnung.
- Barrierefreies Bauen: Alle Bungalowhaustypen können mit geringem Mehraufwand nach den Grundsätzen der DIN 18030 errichtet werden und bieten damit die Voraussetzung sowohl für altersgerechtes Wohnen als auch für behindertengerechtes Wohnen.
29. Eigenleistungen des Bauherren
- Maler- und Tapezierarbeiten
- Fußbodenbeläge, soweit gemäß Bauleistungsbeschreibung nicht gefliest wird.
- Außenanlagen
- Hausanschlusskosten bis einschl. Übergabepunkt im Haus.
- Zusätzliche Kosten für die Heizung, falls kein Gasanschluss vorhanden ist.
- Kanalzuleitung von der Grundstücksgrenze bis 1,00m von der Hauskante entfernt.
- Herstellung von ausreichend tragfähigem Untergrund für erforderliche Gründungen falls Bodenklasse 3 bei normalem Aushub nicht vorliegt oder Mehrgründungen aufgrund des Bodengutachtens erforderlich werden.
- Herstellung von ausreichend tragfähigen Anfahrtswegen zum Bauobjekt.
- Baustrom und Bauwasser (Abrechnung nach tatsächlichem Verbrauch).
- Versicherungen (Bauherrenhaftpflicht-, Bauwesen- und Rohbaufeuerversicherung).
- Vermessungsingenieurleistungen für Grobabsteckung, Schnurgerüsteinmessung und Schnurgerüsterstellung, eventuell erforderliche Kosten für Nivellierung, Entwässerungsplanung und sonstige Gebühren.
- Genehmigungsgebühren für Baugenehmigung, behördliche Gebühren/Abnahmegebühren, erforderliche Prüfingenieurgebühren.
- Anpassung der Gründung und des Hauseingangsbereiches an das Gelände, wenn die vorausgesetzte Ebenheit des Baugeländes nicht gegeben ist oder das Haus in einer anderen Höhe als der Standardhöhe zum Gelände errichtet werden soll bzw. aufgrund erforderlicher höhenmäßiger Anpassung des Hauses zum Anschluss an die Entwässerung.
- Alle nicht ausdrücklich vereinbarten Ausstattungs-, Einrichtungsgegenstände und Einbauteile.