Baubeschreibung "Mein Familienhaus"

1. Vorentwurf

Nach Absprache mit dem Bauherrn, wird falls erforderlich, eine Planungsskizze für Ihr Massivhaus erstellt.

2. Planung und Bauantragstellung

Die zur Erteilung der Baugenehmigung erforderlichen Zeichnungen (M: 1:1000) und Berechnungen werden für den Grundbungalow zur Verfügung gestellt.
Die Kosten für die Zeichnung und Statik ( für Grundbungalow) sind im Pauschalpreis enthalten.
Der zu erstellende Bauantrag an die zuständige Bauaufsicht sowie Änderungen an der Ausführung und Statik des Grundbungalows sind durch den Bauherren zu tragen.
Alle in der Bauzeichnung und in der Allgemeinen Baubeschreibung enthaltenen Massen und Maße sind ca. Werte.
Bei Abweichung zwischen Bauplänen und der Baubeschreibung, bei Abweichungen in den Maßangaben sind die Ausführungspläne maßgebend.
Der Bauherr hat vor Erstellung des Bauantrages die Höhe der Oberkante Fertigfußboden des Erdgeschosses anzugeben soweit nichts anderes vereinbart.
Die Kosten für Baugenehmigung/Prüfung der Statik, Bodengutachten und die Erschließung trägt der Bauherr.
Die Ausführungsplanung und die Statik für die Standardausführung werden für den Bauantrag zur Verfügung gestellt.

3. Baubetreuung und Objektüberwachung

Die Bauleitung wird von erfahrenen Fachingenieuren durchgeführt. Dem Bauleiter obliegt die Baubetreuung und Überwachung, er ist während der Bau- und Gewährleistungszeit Ansprechpartner der Bauherrn.
Der Bauherr schließt eine Bauleistungsversicherung, eine Feuerversicherung bzw. Bauherrenhaftpflichtversicherung für das Bauvorhaben ab. Diese ist dem AN bei Baubeginn in Kopie zu überreichen.

4. Baustelleneinrichtung

Das Einrichten ist im Gesamtpreis enthalten. Die Einmessung des Objekts erfolgt zu Lasten des Bauherrn über ein Vermessungsbüro oder durch die Firma RBW-Bau GmbH, sofern alle Grenzsteine vorhanden sind. Die Kosten für Bauwasser und Baustrom sind durch den Bauherrn zu tragen.

5. Standardleistungen

6. Allgemeine Baubeschreibung

Das Wohnhaus wird inkl. Bodenplatte und Erdarbeiten erstellt.

7. Erdarbeiten

Die Erdarbeiten sind lt. der nachstehenden Beschreibung im Gesamtpreis enthalten.

Bei unterkellerten Häusern:

Abschieben und seitliches Lagern des Mutterbodens bis zu 30cm Tiefe. Bodenaushub der Baugrube und seitliche Lagerung in ummittelbarer Nähe. Falls dies nicht möglich ist oder der Aushub keine spätere Verwendung findet, ist es Sache des Bauherrn für die Abfuhr zu sorgen. Es wird versucht den Mutterboden getrennt vom sonstigen Aushub zu lagern, wenn dieses in unmittelbarer Nähe der Baugrube möglich ist.

Bei nicht unterkellerten Häusern:

Abschieben und seitliches Lagern des Mutterbodens bis zu 30cm Tiefe. Es wird eine lagenweise verdichtete Frostschutzschicht (güteüberwacht) bis 40cm eingebracht oder ein Streifenfundament bis 80 cm tief unbewehrt. Die Ausführung erfolgt nach DIN.

Bei Schichtwassergefahr, Bodenklasse über 3 (DIN 18300) bei zulässiger Bodenpressung von 150KN, bei höheren, tieferen oder nicht waagerechtem Gelände können die Kosten für die tatsächlich notwendige Gründung des Bauvorhabens erst bei Baubeginn ermittelt werden. Vor Ort muss seitens der Bauleitung mit dem Bauherrn abgestimmt werden, ob ggf. der Einbau von Drainplatten erforderlich ist. Die eventl. Mehrkosten trägt der Bauherr.

Die Verfüllung der Baugrube bei unterkellerten Häusern erfolgt gemäß dem Ablaufplan durch die Fa. RBW-Bau GmbH, das gilt auch bei nichtunterkellerten Häusern.
Eventuelle Kosten für Grundwasserabsenkung, Wasserhaltung, Ring- oder Flächendränagen, Klär- und Versiegelungsanlagen, Hebeanlagen etc. sind nicht Vertragsbestandteil. Bei Bedarf wird dies über ein Zusatzangebot vereinbart.

8. Gründung / Bodenplatte

Die Bodenplatte wird gemäß Zeichnung/Statik ausgeführt. Sie ist mit einer Schweißbahn abgeklebt und dient gleichzeitig der Feuchtigkeitssperre. Frostschürzen/Fundamente werden bei statischer Erfordernis gemäß Schnittzeichnungen ausgeführt.

9. Bausystem

Die Außenwände werden in Porenbeton 30er Mauerwerk erstellt. Tragende Innenwände im Erd- und Obergeschoss werden ebenfalls in Porenbeton erstellt.
Die nichttragenden Innenwände werden als Porenbetonwände erstellt.
Nach Wahl des Bauherren können die Außenwände bzw. tragenden Innenwände auch in Poroton- / Hochlochziegelmauerwerk ausgeführt werden.
Haustrennwände bei Doppelhäusern werden als zweischalige schalldämmende Wand mit innenliegender Dämmung ausgeführt.

10. Gebäudedecken

Eingebaut werden Betonfertigteildecken oder Halbfertigteildecken.
Bungalows erhalten eine Binderdecke mit Untersicht aus Gipskartonplatten.

11. Putz

Außenputz als mineralischer Außenputz mit 3mm Scheibenoberputz (weiß) sowie umlaufender Sockelputz in Zementputz, ausgerieben und geglättet.
Innenputz als Gipsputz oder Kalk-Zement-Putz.
Gipskartonwände und Decken werden malerfertig verspachtelt.

12. Balkone

Balkone werden als Stahlbetonfertigteile mit Fliesenbelag gemäß Zeichnung realisiert.

13. Estrich

Schwimmender Zementestrich in bewohnten Räumen mit Wärme-/Schalldämmung nach Energieeinsparverordnung.

14. Dachkonstruktion / Dacheindeckung

Dachkonstruktion besteht aus KVH-NSI vollausbaufähig 8/12 Sparren.
Dachüberstände und Dachkastenausbildung nach Zeichnung aus imprägnierter Nut- und Federschalung incl. Imprägnierlasur im Farbton weiß.
Dacheindeckung aus BRAAS-Betondachsteinen Klassik Rot oder gleichwertigem Fabrikat.
Dachentwässerung und Fallrohre aus Titan-Zink.
Bei Bungalows ist die Dachspitze nicht nutzbar.
Gaubenkonstruktionen werden gemäß Zeichnung in massiver Bauweise oder in hochwärmedämmender Holzrahmenbauweise mit Wärmedämmsystem ausgeführt.

15. Treppen

Stahl-Holztreppe entsprechend Zeichnung, buchenholzfurnierte Stufen mit Handlauf bzw. Holzgeländer. Nicht bei Bungalow.

16. Dämmung

Decken und Dachschrägen im Dachgeschoss werden mit Wärmedämmung und Gipskartonverkleidung nach Energieeinsparverordnung versehen.
Bei Bungalows erfolgt die Dämmung und Verkleidung in der Deckenebene.

17. Fenster und Fenstertüren

Kunststoff weiß mit Dreh-Kippbeschlägen und 3-fach Wärmeschutzverglasung ISO 0,7 UG EN 673.
Zweiflügelige Fenster erhalten mindestens eine Dreh-Kipp-Vorrichtung.
Soweit technisch möglich erhalten alle Fenster und Fenstertüren Rollläden aus PVC in der Farbe weiß.
Die Haustür besteht aus Kunststoff in der Farbe Weiß mit glasteilenden Sprossen gemäß Zeichnung und Ornamentverglasung.

18. Fensterbänke

Innenfensterbänke aus Werzalit, abweichend hiervon im Bad gefliest.
Außenfensterbänke in Aluminium bzw. im Terrassenbereich eine steinerne Außensohlbank.

19. Geländer

Geländer an Balkonen bzw. an Balkonfenstern werden aus verzinktem Stahl entsprechend Zeichnung hergestellt.

20. Dachflächenfenster

Dachflächenfenster gemäß Zeichnung mit einer Glasflächengröße von 740/1180mm.
Nicht bei Bungalow.

21. Heizungsanlage

Buderus Brennwerttherme mit Warmwasserspeicher 150 Liter, witterungsgeführter Regelung, Luft-Abgasanlage über Dach, Verlegung Gasleitung vom Gasanschluss bis zum Gasgerät, Einbau fertig lackierter Heizkörper

22. Sanitärausstattung

23. Elektrische Anlage

24. Innentüren

Innentüren in Dekorfolie Buche, Ahorn-Natur, Eiche-Weiß-Struktur oder Weiß nach Wahl. Drückergarnituren in Messingfarben oder eloxiert.

25. Fliesenarbeiten

26. Maler- und Bodenbelagsarbeiten

Maler- und Bodenbelagsarbeiten sind Eigenleistung des Bauherren.

27. Bodeneinschubtreppe

Bei Reihen- und Doppelhäusern sowie bei Häusern mit ausgebautem Dachgeschoss wird eine wärmegedämmte Bodeneinschubtreppe mit einem Rohbaulukenmaß von 60/120 cm eingebaut.
Nicht bei Bungalow.

28. Ergänzungsmöglichkeiten

29. Eigenleistungen des Bauherren